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1. Wahlarzt – was bedeutet das? 3. Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse 5. Kostenübernahme durch Zusatzversicherung 7. Tabelle 1. — Die wichtigsten Leistungen & Privatleistungen |
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1. Wahlarzt – was bedeutet das? |
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Wahlärzte sind Ärzte ohne Krankenkassenvertrag. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für die Untersuchung vorerst selbst bezahlen. Falls Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse und/oder einer Privatversicherung versichert sind, haben Sie einen Anspruch auf Kostenersatz. Nach der Untersuchung bzw. nach einer Untersuchungs-/Behandlungsperiode erhalten Sie eine Honorarnote mit einem Antrag auf Kostenersatz. Damit können Sie die ausgewiesenen Kosten bei ihrer Krankenkasse und/oder Privatversicherung einreichen. |
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2. Wahlarzthonorar |
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Jede gesetzliche Krankenkasse hat für gleiche Untersuchungen unterschiedliche Positionen und Tarifhöhen, die bei der Verrechnung zu unterschiedlichen Kosten und daher auch zu unterschiedlichen Rückerstattungsbeträgen führen. Unsere Honorare sind so gestaltet, dass die stärksten Unterschiede der verschiedenen Kassen zumindest nach einer Untersuchungsreihe möglichst angeglichen sind. Bei der Honorarnotenlegung werden auch alle durchgeführten Positionen entsprechend der jeweiligen Krankenkasse aufgelistet.
Privatleistungen = Untersuchungen, Beratungen oder Therapien, welche nicht im Leistungsverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Diese werden zu dem derzeit geltenden Privattarif entsprechend der Empfehlungstarifen für Privatleistungen der Niederösterreichischen Ärztekammer abgerechnet.
Als Richtwert kann bei kassenversicherten Patienten mit folgenden Kosten ungefähr gerechnet werden: Die Rechnungen nach 3 Untersuchungen (= kompletter Jahrescheck: Brillenbestimmung, Augenhintergrund und Gesichtsfeld) ergeben in Summe derzeit 320,- €. Die Rechnung bei kürzerer Ordination z.B. Augendruckkontrolle, Nachkontrolle bei Entzündung ergibt Beträge zwischen ca. 45,- bis 75,- €.
Bei ausschließlich privatversicherten PatientInen wird bei allen Positionen der derzeit geltender Privattarif entsprechend der Empfehlungstarifen für Privatleistungen der Niederösterreichischen Ärztekammer angewendet und der liegt gegenüber den oben angeführten Rechnungen deutlich höher.
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3. Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse |
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In der Regel hat jeder pflichtversicherte Patient Anspruch auf Kostenrückerstattung der Wahlarzt-honorare bis zu 80% des Kassentarifs durch die meisten gesetzlichen Krankenversicherungsträger.
Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% des Kassentarifs rückerstattet (Mutter-Kind-Paß).
Manche gesetzlichen Krankenkassen (KFA, VA d. Eisenbahnen) retournieren die Kosten im Rahmen des Kassentarifs sogar zu einem höheren Prozentsatz (90 - 100%). |
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4. Privatleistungen |
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Bestimmte Leistungen sind in den Tarifverzeichnissen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger nicht enthalten - daher werden diese Kosten von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse nicht ersetzt = reine Privatleistungen. Die Kosten für Privatleistungen können von Privatzusatzversicherungen (= Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen) übernommen werden. Wir machen Sie auf kostenpflichtige Privatleistungen mit deutlich höheren Kosten aufmerksam und führen sie nur mit Ihrer Zustimmung durch. In Ihrer Rechnung werden Privatleistungen gesondert aufgelistet. |
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5. Kostenübernahme durch Zusatzversicherung |
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Bei den Zusatzversicherungen für ambulante Behandlungen hängt die Höhe der Kostenrückerstattung für Privatleistungen vom im Vertrag vereinbarten Selbstbehalt ab. Der Selbstbehalt für den Kassentarif wird in der Regel von der Privatversicherung zur Gänze übernommen. |
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6. Steuerausgleich |
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Höhere Aufwendungen für ärztliche Behandlungen können am Jahresende eventuell steuerlich abgesetzt werden. |
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7. Tabelle 1. — Die wichtigsten Leistungen & Privatleistungen |
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¬ Brillenkontrolle - Erstuntersuchung (inkl. Pachymetrie) |
€ 136,- |
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¬ Brillenkontrolle— Folgeuntersuchung (ohne Pachymetrie) |
€ 120,- |
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¬ Augenhintergrunduntersuchung (Fundus) |
€ 90,- |
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¬ Gesichtsfelduntersuchung |
€ 100,- |
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¬ Zuschlag für ausführliche individuelle Beratung inkl. Therapie–Vorschlag (exkl. anderer Untersuchungen) - je 1/2 Stunde |
€ 48,- |
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¬ Befundbericht |
€ 24,- |
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¬ Pachymetrie (= Vermessung der mittleren Hornhautdicke zur Korrektur der gemessenen Augendruckwerte — i.d.R. nur 1x im Leben notwendig; Ausnahmen: alle Zustände, wo sich die Hornhautdicke verändert z.B. nach refraktiver Hornhautchirurgie, bei Keratokonus - 1x im Jahr) |
€ 16,- |
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¬ Bindehautabstrich beidseits |
€ 16,- |
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¬ Bindehautabstrich pro Seite |
€ 9,- |
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¬ Fotodokumentation vordere Augenabschnitte pro Seite |
€ 15,- |
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¬ Fotodokumentation Augenhintergrund pro Seite |
€ 20,- |
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¬ Hornhauttopographie beidseits |
€ 20,- |
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¬ Schwermetalldiagnostik und/oder Ausleitung |
€ 120,- |
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¬ Flugscheinuntersuchung |
€ 130,- |
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¬ Gutachten |
€ 130,- |
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¬ Befundaushebung pro Seite |
€ 5,- |
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¬ Sehnervenfaseranalyse (für exakte Glaukom = Grüner Star — Diagnose und Überwachung) mittels OCT (Optical Coherence Tomography) - Untersuchung wird 1x jährlich empfohlen |
auf Anfrage |
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¬ Netzhaut-Scan mittels OCT (Netzhautleiden im Bereich der Netzhautmitte = Makula: z.B. Makuladegeneration = Netzhautverkalkung, Makulaloch, Netzhautschwellung etc.) |
auf Anfrage |
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¬ Operationen (Lidkorrekturen, Flügelfell-Entfernung, Entfernung kleiner Geschwülste, Laserbehandlungen etc.) |
auf Anfrage |
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¬ Kontaktlinsenanpassung (je nach Art der Kontaktlinse)
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auf Anfrage |