1.  ALLGEMEINMEDIZINISCHE FÜHRERSCHEINUNTERSUCHUNGEN NACH § 34 FSG

- Gebühren für allgemeinmedizinische Führerscheinuntersuchungen

2.  AUGENÄRZTLICHE FÜHRERSCHEINUNTERSUCHUNGEN

- Gebühren für augenärztliche Führerscheinuntersuchungen

 

1.  ALLGEMEINMEDIZINISCHE FÜHRERSCHEINUNTERSUCHUNGEN NACH § 34 FSG 

SACHVERSTÄNDIGER ARZT

Als sachverständiger Arzt für Führerscheinuntersuchungen nach §34 bzw. §8 FSG habe ich die Berechtigung allgemeinmedizinische Führerscheinuntersuchungen für die Bezirke Baden, Mödling und Wien-Umgebung durchzuführen.

Die Gebühren für diese Untersuchung sind amtlich festegelegt und daher bei allen sachverständigen Ärzten identisch. Beim Amtsarzt liegen die Gebühren höher.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Gebühren:

Es ist zwingend erforderlich, einen  Lichtbildausweis zur Untersuchung mitzubringen! Befunde sind 18 Monate ab Ausstellungsdatum gültig!

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2. AUGENÄRZTLICHE FÜHRERSCHEINUNTERSUCHUNGEN

AUGENÄRZTLICHE UNTERSUCHUNGEN UND BESTÄTIGUNGEN    

Als Fachärztin für Augenheilkunde und Optometrie führe ich selbstverständlich auch augenärztliche Führerscheinuntersu-chungen durch.

Die Gebühren für diese Untersuchungen sind nicht amtlich festgelegt und können daher von Tarifen anderer Augenärzte abweichen.

Diese Untersuchungen können nicht über die Krankenkassen rückvergütet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Gebühren:

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Eigene Brille bitte immer mitbringen!

Augenärztliche Befunde und Gutachten sind 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig!

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Gruppe I       (A, B, B+F, F)

€ 29,00

Gruppe II      (C1, C, C+E, D)

€ 39,90

Wiederholungsuntersuchungen f. C u. D Verlängerung

€ 25,40

Gruppe I + II

€ 39,90

Brillenbestätigung inkl. Visusbestimmung (ohne neue Brillenanpassung)

  € 35,-

Bestätigung über Kontaktlinsenverträglichkeit

  € 55,-

Bestätigung über Kontaktlinsenverträglichkeit inkl. Brillenbestätigung

  € 75,-

Gesichtsfelduntersuchung (Führerscheinprogramm)

  € 45,-

Dämmerungssehen (Nyktometer)

  € 30,-

Komplette Augenuntersuchung mit Stellungnahme nach § 7 FSG-GV (inkl. Gesichtsfeld und Dämmerungssehen)

€ 130,-