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2. Dioptrienbestimmung mit Lucy - wann muss ‚eingetropft’ werden? |
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KINDERUNTERSUCHUNG MIT ‚LUCY’ |
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1. Was ist Lucy? Unser neuartiges Gerät, „Lucy“ (1) ermöglicht nahezu spielend eine vereinfachte Dioptrienbestimmung ohne Pupillenerweiterung. Die Untersuchung wird aus einer Distanz von ca. 1 m durchgeführt und kann bereits bei Babies unter 6 Monaten angewendet werden. 2. Dioptrienbestimmung mit Lucy Die Messung der Dioptrien erfolgt an beiden Augen gleichzeitig, sodass der Blickwinkel beider Augen kontrolliert werden kann. Diese Methode ermöglicht ein genaueres Messergebnis, vorerst ohne lästigen „Eintropfen“ (2). Der Vorteil dieser Untersuchungsmethode liegt darin, dass man brauchbare Ergebnisse auch dann bekommt, wenn sich ein Kind bei einer Mutter-Kind-Pass-Vorsorgeuntersuchung nicht eintropfen lassen würde. Wenn „Lucy“ herausfindet, dass ein Kind eine zu hohe Fehlsichtigkeit, Hornhautkrümmung (= Astigmatismus) oder einen höheren Seitenunterschied zwischen beiden Augen aufweist, wird eine weitere Abklärung mit Pupillenerweiterung (= „Eintropfen“) und exakter Brillenbestimmung nach Absprache mit Eltern entweder am selben Tag oder in einigen Tagen durchgeführt. 3. Schwachsichtigkeit Die meisten Kinder sind im Vorschulalter weitsichtig. Bis zum 7. Lebensjahr kann die Weitsichtigkeit sogar zunehmen. Ein Kind kann seine Weitsichtigkeit durch Akkommodation (= Fokusveränderung von Ferneinstellung auf Naheinstellung) bis zu 2,5 Dioptrien überwinden und trotz seiner Weitsichtigkeit ein einwandfreies Sehvermögen entwickeln. Besteht jedoch bei einem Kind eine Weitsichtigkeit von mehr als 3 Dioptrien, ein höherer Seitenunterschied oder eine höhere Hornhautkrümmung, können ein oder beide Augen mehr oder weniger schwachsichtig (= amblyop) werden. Regelmäßige, und wenn nicht anders vom Augenarzt empfohlen, zumindest jährliche Augenkontrollen sind bei jedem Vorschulkind daher sehr empfehlenswert. 4. Schielen Bei allen Kindern wird ein Stereotest (3) mit anschließender orthoptischen Untersuchung (4, 5) durchgeführt, um herauszufinden, ob ein binokulares Sehvermögen vorhanden ist und kein Schielen vorliegt. Beim Vorhandensein eines Schielens wird nach Brillenbestimmung das weitere Vorgehen in Zusammenarbeit mit unserer Orthoptistin festgelegt. 5. Sehtest, Brillenverordnung Ab dem Kleinkindalter kann zusätzlich ein Sehtest (6) durchgeführt werden, um zu klären, ob das Sehvermögen durch Fehlsichtigkeit beeinträchtigt ist. Ist die Sehschärfe herabgesetzt, muss auf jeden Fall eine Brille verordnet werden. 6. Spaltlampenuntersuchung bei Kindern Eine Spaltlampenuntersuchung kann auch schon bei Kleinkindern bequem durchgeführt werden. Sowohl unser Untersuchungs-stuhl als auch unsere Untersuchungseinheit sind höhenverstellbar und lassen sich daher hervorragend an die Statur jedes kleinen Patienten anpassen (7). |
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